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Wildcampen – Zubehör und Regeln auf einen Blick

Einfach das Wohnmobil am Strand oder in einem schönen Wald abzustellen und dort zu übernachten, klingt verlockend. Allerdings gibt es zahlreiche Regeln zum Wildcampen. Viele Menschen haben insbesondere nach den Erfahrungen der Corona-Pandemie einfach nur noch den Wunsch, auf Reisen zu gehen und die eigenen vier Wände hinter sich zu lassen, aber auf überfüllte Hotels haben viele auch keine Lust. Dagegen träumen viele Menschen von Urlaub in der Natur.

Was ist Wildcampen überhaupt?

Unter Wildcampen versteht man das Übernachten in Zelten, Wohnwagen oder Wohnmobilen abseits von offiziellen Campingplätzen, Zeltplätzen und Stellplätzen. Die rechtliche Grundlage zum Wildcamping ist in vielen Ländern unterschiedlich und oft auch von Region zu Region im jeweiligen Land verschieden. In einigen Ländern gelten genaue gesetzliche Vorgaben oder eine Kombination verschiedener Gesetze wie Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung. Demnach kann Wildcamping direkt oder indirekt verboten sein. Auch wenn es in vielen Ländern eigentlich nicht erlaubt ist, wird Wildcamping teilweise geduldet, beispielsweise in Skandinavien. Aber auch hier müssen einige Regeln beachtet werden. In Schottland werden die Regel zum Wildcampen im Scottish Outdoor Access Code festgehalten.

Zum Wildcamping gehört auch das Übernachten im Auto an öffentlichen Orten. Oft ist es in Ordnung, eine Nacht mit dem Wohnmobil auf einem öffentlichen Parkplatz oder an einer Autobahnraststätte zu bleiben. Allerdings sollten Sie hier höchstens eine Nacht verbringen und sich nicht länger aufhalten. Auf privatem Grund ist es denkbar, in Absprache mit dem Eigentümer auch länger das Wohnmobil stehenzulassen. Den Eigentümer zu fragen, ist nicht nur eine Frage der Höflichkeit, sondern kann Sie auch vor einer Anzeige bewahren.

In Deutschland haben die einzelnen Bundesländer eigene Länder-Wald-Gesetze und verschiedene Vorgaben zum Wild-Zelten und frei stehen. Die Vorschriften in Baden-Württemberg und Berlin gelten als besonders streng, während es in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz etwas lockerere Vorgabe zu Übernachtungen abseits von einem Campingplatz gilt.

Camping nicht überall erlaubt

Camping ist in Deutschland nicht überall erlaubt. Für eine Nacht sein Zelt auf einer Wiese aufschlagen, mag noch einfacher sein, als mit dem Wohnmobil eine längere Pause einzulegen. Teilweise wird nochmals ein Unterschied zwischen Zelten und Biwakieren, also übernachten im Freien ohne Zelt, gemacht. Auch in vielen anderen Ländern in Europa gelten strenge Regeln für das Wildcampen. Eigentlich ist vor der Abreise ein Blick ins Gesetzbuch notwendig, wo Sie mit Ihrem Wohnmobil campen dürfen.

Obwohl die Gesetze zu Übernachtungen in der Natur auf den ersten Blick sehr kompliziert wirken, gibt es aber auch einige rechtliche Grauzonen. Zudem müssen Camper auch abgesehen von rechtlichen Grundlagen bestimmte Verhaltensregeln beachten, um die Natur nicht zu beschädigen oder zu verschmutzen.

Wo ist Wildcampen erlaubt?

Generell ist das Übernachten nur auf ausgewiesenen Campingplätzen und Stellplätzen vorgesehen. Einfach überall campen ist in Deutschland wie auch in vielen anderen Ländern nicht erlaubt. Ein Vorteil auf Campingplätzen ist sicher auch, dass es dort Wasser und Strom sowie sanitäre Einrichtungen gibt. Viele Camper verbringen daher gleich den ganzen Urlaub auf einem Campingplatz. Wenn es Sie zum Camping in die wilde Natur lockt, gibt es allerdings ein paar Möglichkeiten. Beispielsweise gibt es einige Stellplätze für Wohnmobile, die manchmal mitten im Wald liegen. Teilweise gibt es hier Toiletten und Duschen oder sogar einen Imbiss; oft aber auch nicht. Diese Stellplätze sind für kurze Standzeiten von maximal drei Nächten vorgesehen.

Vor allem in Naturschutzgebieten und Nationalparks gelten besondere Vorschriften. In einigen geschützten Gebieten sind Stellen gekennzeichnet, wo im Freien übernachtet werden darf. Hier sollten Sie nicht abseits der gekennzeichneten Stellen übernachten, da sonst Tiere gestört werden könnten. Für das Camping mit dem Wohnmobil oder dem Wohnwagen sind die Möglichkeiten hier noch eingeschränkter.

Eine weitere Gefahr, die in den letzten Jahren zugenommen hat, sind Waldbrände. Daher ist in den meisten Schutzgebieten und Nationalparks das Feuermachen nun an ausgewiesenen Feuerstellen erlaubt. Besteht eine akute Waldbrandgefahr, ist auch dies verboten. Von offenem Feuer sollten Sie generell Abstand nehmen.

Eine Nacht auf dem Parkplatz verbringen

Vans dürfen überall dort, wo es nicht ausdrücklich verboten ist, eine Nacht stehen bleiben. Hier gilt die Ausnahme, dass Fahrer ihr Wohnmobil eine Nacht abstellen dürfen, um die Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen. Dafür sind vor allem Park- und Rastplätze vorgesehen. Allerdings sollten Sie sich hier nicht zu gemütlich einrichten und beispielsweise auf Grillen verzichten. Diese Ausnahme gilt nur, damit Sie ein paar Stunden schlafen können, um am nächsten Morgen die Fahrt sicher und ausgeruht fortsetzen zu können. Einmaliges Übernachten auf einem solchen Parkplatz ist daher eine Art Zwischenstopp. Müssen Sie zu dem Stellplatz allerdings einen größeren Umweg fahren oder liegt er etwas abseits, gilt dieser als Ziel und eine Übernachtung ist hier nicht erlaubt.

Zelten ist mit Erlaubnis des Eigentümers auf vielen Flächen für eine Nacht erlaubt, mit Ausnahme von Naturschutzgebieten und Nationalparks. Gibt es keine Erlaubnis, droht eine Anzeige bei der Polizei. Nach den Bestimmungen des jeweiligen Bundeslands können Geldbußen bis 5.000 Euro oder Verwarnungsgelder von 5 bis 80 Euro auf Sie zukommen.

In Deutschland dürfen nicht-motorisierte Reisende, also zum Beispiel Wanderer oder Radwanderer in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein eine Nacht ein Zelt im Freien aufstellen und dort übernachten. Allerdings dürfen keine besonderen Schutzvorschriften dem widersprechen und der Grundstückseigentümer muss das Zelten erlauben. An einige Stellen wie in geschützten Biotopen oder auf Küstendünen ist das Zelten in Mecklenburg-Vorpommern generell verboten.

Vorschriften zum Camping in der Natur unübersichtlich

In Deutschland ist die gesetzliche Lage zum Wildcampen recht unübersichtlich. Laut Paragraf 59 des Bundesnaturschutzgesetzes ist das Betreten von freien Landschaften auf Wegen und ungenutzten Freiflächen zur Erholung jedem gestattet. Dazu gehören beispielsweise private Wege, Feldraine oder Brachflächen.

Das Betreten des Waldes fällt unter das Bundeswaldgesetz. In diesem steht, dass das Betreten des Waldes zu Erholungszwecken gestattet ist. Die Bundesländer regeln aber die Einzelheiten wie das Zelten oder Übernachten abseits von einem Campingplatz. In Naturschutzgebieten, Nationalparks und Landschaftsschutzgebieten ist Wildcampen auf jeden Fall strikt verboten. Ein Verstoß kann in Verbindung mit weiteren Delikten wie Verunreinigungen mit Müll zu hohen Bußgeldern führen.

Auch im Rest Europas ist Wildcampen nicht ganz einfach. Oft ist es in Ordnung, für eine Nacht ein Zelt aufzubauen, aber die Möglichkeiten für Reisemobile sind kleiner. In Frankreich darf man zum Beispiel mit der Erlaubnis des Eigentümers auf Privatgrundstücken campen. Auf Straßen oder Parkplätzen wird eine Erlaubnis der zuständigen Behörde benötigt. Darüber hinaus ist Wildcamping grundsätzlich verboten, vor allem in der Nähe der Küste und von Sehenswürdigkeiten. Beim Aufstellen eines Zelts über Nacht sind die Vorgaben oft nicht ganz so streng wie beim frei stehen mit dem Wohnmobil.

Ausnahmen in Skandinavien

Denkt man ans Wildcampen, gelten vor allem Schweden und Norwegen als Ausnahmen. Hier sind die Gesetze nicht so streng. Für eine Nacht ein Zelt aufzustellen, ist fast überall erlaubt, auch auf Privatgrundstücken. Allerdings gibt es hier ebenfalls ein paar Regeln. Beispielsweise ist Feuer machen verboten. Mit Van oder Wohnmobil dürfen Sie eine Nacht im öffentlichen Raum, beispielsweise auf einem Parkplatz und sogar am Strand stehen. In Finnland darf zwar man nicht auf Wegen oder Parkplätzen übernachten, dafür aber auf Privatgrundstücken.

Viele Camper möchten ihren Camping-Urlaub in der Natur verbringen oder sogar unter freiem Himmel schlafen. Auf einigen ausgewiesenen Plätzen ist dies sogar rechtlich abgesichert möglich, denn mittlerweile gib es einige Alternativen zum wild campen. In Corona-Zeiten kamen ein paar neue Möglichkeiten wie Pop-up Camps dazu. Eine weitere Alternative sind naturnahe Campingplätze, manchmal sogar am Wasser.

Wieso ist Ullrich Caravaning Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Wildcampen?

Bei Fragen rund um Camping wenden Sie sich gerne an Ullrich Caravaning. Wir verfügen über fast 60 Jahre Erfahrung rund um Camping und Reisemobile. Unser Unternehmen ist bis heute familiengeführt. Wir verkaufen nicht nur neue und gebrauchte Modelle, sondern auch Zubehör und Ersatzteile. Zudem führen wir Reparaturen und Umbauten durch. Wir beraten Sie kompetent rund ums Camping und können auch Fragen zum Wildcampen in Deutschland und Europa beantworten. Wir informieren Sie auch, welches Zubehör Sie für freies Campen benötigen.

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